Warum Datenschutz & DSGVO auf der Website für deutsche Unternehmer in Spanien doppelt zählt
Sie haben den Schritt gewagt: Autónomo in Spanien, eigenes Unternehmen an der Costa Blanca, neue Kunden aus Deutschland, Spanien und dem internationalen Umfeld. Die Website steht — oder soll bald stehen. Doch dann die Frage, die viele deutsche Unternehmer in Spanien unterschätzen: Wie sieht es mit Datenschutz und DSGVO auf der Website aus?
Die Antwort ist komplexer, als die meisten lokalen Agenturen es darstellen. Denn als deutscher Unternehmer in Spanien bewegen Sie sich in zwei Rechtsräumen gleichzeitig. Und genau hier entstehen die typischen Lücken — Lücken, die im schlimmsten Fall eine Abmahnung aus Deutschland nach sich ziehen, während Ihre spanische Agentur achselzuckend auf das Aviso Legal verweist.
Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, worauf Sie achten müssen, was spanische Agenturen häufig übersehen und wie Sie Ihre Website sauber aufstellen — ohne Jurastudium.
Zwei Länder, zwei Gesetze — und Sie mittendrin
Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) gilt EU-weit. Das ist die gute Nachricht, denn die Grundregeln sind in Spanien und Deutschland identisch. Die weniger gute Nachricht: Beide Länder haben zusätzlich nationale Ausführungsgesetze, die sich in Details unterscheiden.
In Deutschland: Das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) ergänzt die DSGVO. Dazu kommen das TMG (Telemediengesetz) mit der Impressumspflicht und das TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) für Cookie-Regelungen.
In Spanien: Die LOPDGDD (Ley Orgánica de Protección de Datos y Garantía de los Derechos Digitales) ist das spanische Pendant. Dazu kommt die LSSI (Ley de Servicios de la Sociedad de la Información), die unter anderem das Aviso Legal und Cookie-Regelungen betrifft.
Was bedeutet das konkret für Ihre Website?
Wenn Sie als Autónomo in Spanien registriert sind und eine Website betreiben, die sich an deutschsprachige Kunden richtet, müssen Sie beide Seiten bedienen:
- Spanisches Recht verlangt ein Aviso Legal, eine Política de Privacidad und eine Política de Cookies.
- Deutsches Recht erwartet ein Impressum nach § 5 TMG und eine Datenschutzerklärung, die den Anforderungen der DSGVO und des TTDSG genügt — besonders, wenn Sie aktiv deutsche Kunden ansprechen.
Viele Unternehmer denken: „Ich sitze in Spanien, also gilt nur spanisches Recht.” Das stimmt nicht. Die DSGVO schützt die betroffenen Personen — also Ihre Website-Besucher. Richten Sie sich gezielt an ein deutsches Publikum, gelten auch die deutschen Auslegungen und Anforderungen.
Was spanische Agenturen beim Datenschutz regelmäßig übersehen
Ich sage es direkt: Die meisten spanischen Webdesign-Agenturen behandeln Datenschutz als Pflichtübung — ein paar Seiten Standardtext, ein Cookie-Hinweis, fertig. Für ein rein spanisches Unternehmen mit rein spanischer Zielgruppe mag das gerade so ausreichen. Für deutsche Unternehmer in Spanien reicht es definitiv nicht.
Die häufigsten Lücken:
1. Cookie-Banner ohne echte Einwilligung Ein Banner, das nur informiert („Diese Website verwendet Cookies — OK”), ist nicht DSGVO-konform. Sie brauchen ein Consent-Management-Tool, das:
- Cookies in Kategorien aufteilt (notwendig, Statistik, Marketing)
- Keine Checkboxen vorauswählt
- Das Ablehnen genauso einfach macht wie das Akzeptieren
- Die Einwilligung dokumentiert und speichert
Tools wie Complianz, CookieYes oder Klaro funktionieren gut. Entscheidend ist die korrekte Konfiguration — nicht das Tool selbst.
2. Google Fonts lokal nicht eingebunden Seit dem Urteil des LG München (Januar 2022) ist klar: Google Fonts, die direkt von Google-Servern geladen werden, übertragen die IP-Adresse des Besuchers in die USA — ohne Einwilligung. Das ist ein DSGVO-Verstoß und war in Deutschland Grundlage für massenhafte Abmahnungen. Spanische Agenturen binden Google Fonts fast immer extern ein, weil es technisch einfacher ist. Bestehen Sie auf lokales Hosting.
3. Kontaktformulare ohne Hinweis auf Datenverarbeitung Jedes Formular, das personenbezogene Daten erhebt (Name, E-Mail, Telefon), braucht einen sichtbaren Hinweis auf die Datenschutzerklärung und idealerweise eine Checkbox zur Einwilligung. In Spanien wird oft nur ein einfaches Formular ohne jede Erklärung eingebaut.
4. Kein Impressum — oder nur ein Aviso Legal Das spanische Aviso Legal enthält Pflichtangaben wie Firmenname, NIF/CIF und Adresse. Das deutsche Impressum nach § 5 TMG verlangt zusätzlich unter anderem die Angabe einer E-Mail-Adresse und — je nach Branche — Berufsbezeichnung, Kammer und Aufsichtsbehörde. Wenn Sie deutschsprachige Seiten auf Ihrer Website haben, sollten Sie ein vollständiges deutsches Impressum ergänzen.
5. Datenschutzerklärung nur auf Spanisch Wenn Ihre Website auf Deutsch verfügbar ist, muss auch die Datenschutzerklärung auf Deutsch vorliegen. Eine rein spanische Política de Privacidad reicht nicht für Besucher, die über Ihre deutschsprachigen Inhalte auf die Seite kommen.
Die praktische Checkliste: DSGVO-Compliance für Ihre Website in Spanien
Hier ist, was auf Ihrer Website vorhanden und korrekt umgesetzt sein sollte — Punkt für Punkt:
Rechtliche Seiten (pro Sprache, in der Sie Inhalte anbieten):
- ✅ Impressum (DE) / Aviso Legal (ES) / Legal Notice (EN)
- ✅ Datenschutzerklärung (DE) / Política de Privacidad (ES) / Privacy Policy (EN)
- ✅ Cookie-Richtlinie (DE) / Política de Cookies (ES) / Cookie Policy (EN)
Technische Umsetzung:
- ✅ Consent-Management-Tool mit aktiver Einwilligung (Opt-in, nicht Opt-out)
- ✅ Kein Tracking vor Einwilligung (Google Analytics, Meta Pixel, etc.)
- ✅ Google Fonts lokal gehostet
- ✅ Google Maps nur mit Einwilligung oder als statisches Bild mit Link
- ✅ YouTube-Videos im erweiterten Datenschutzmodus oder mit Consent-Wall
- ✅ Kontaktformulare mit Datenschutzhinweis und Einwilligungs-Checkbox
- ✅ SSL-Verschlüsselung (HTTPS) — sollte selbstverständlich sein, ist es aber nicht immer
Organisatorisch:
- ✅ Verarbeitungsverzeichnis (Registro de Actividades de Tratamiento) — auch als Autónomo verpflichtend, wenn Sie regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten
- ✅ Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) mit allen Dienstleistern, die Zugriff auf Daten haben (Hosting, E-Mail-Marketing, CRM)
Abmahnrisiko Deutschland: Warum das für Sie in Spanien relevant ist
Viele deutsche Unternehmer in Spanien wiegen sich in falscher Sicherheit: „Spanien ist entspannter, hier wird das nicht so streng gesehen.” Das mag für die spanische Datenschutzbehörde AEPD teilweise stimmen — die deutsche Realität sieht anders aus.
Deutsche Abmahnanwälte und Verbraucherschutzverbände prüfen Websites systematisch. Wenn Ihre Seite deutschsprachige Inhalte hat und offensichtliche Mängel aufweist — extern geladene Google Fonts, fehlendes Impressum, kein korrektes Cookie-Banner — sind Sie angreifbar. Dass Ihr Unternehmen in Spanien sitzt, schützt Sie nur bedingt. Die Durchsetzung ist schwieriger, aber nicht unmöglich. Und der Aufwand, sich gegen eine Abmahnung zu wehren, ist erheblich — selbst wenn Sie am Ende Recht bekommen.
Die einfachste Strategie: Machen Sie es von Anfang an richtig.
Datenschutz ist kein Zusatz — er gehört zur Website-Strategie
Datenschutz und DSGVO auf der Website sind für deutsche Unternehmer in Spanien kein lästiges Anhängsel. Sie sind ein fester Bestandteil einer professionellen Webpräsenz. Ihre deutschen Kunden erwarten es. Das Gesetz verlangt es. Und eine sauber umgesetzte Datenschutz-Strategie schützt nicht nur vor Bußgeldern — sie signalisiert Seriosität und Vertrauen.
Die meisten lokalen Agenturen an der Costa Blanca können das nicht vollständig abbilden, weil ihnen das Verständnis für die deutsche Rechtslage und die deutschen Kundenerwartungen fehlt. Genau hier liegt der Unterschied zwischen einer Website, die „auch auf Deutsch funktioniert” — und einer, die wirklich für ein deutsches Publikum gebaut ist.
Wenn Sie Ihre Website professionell und rechtskonform aufstellen möchten — oder wenn Sie unsicher sind, ob Ihre aktuelle Seite den Anforderungen genügt — sprechen Sie mich an. Ich verstehe beide Welten, beide Sprachen und beide Rechtsräume aus eigener Erfahrung. Lassen Sie uns gemeinsam schauen, wo Ihre Website steht und was zu tun ist.